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1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. VIII

1904 - Cöthen : Schulze
— Viii — diese weisen hier und da bei den Schicksalen Anmerkungen hin, sodaß schon bei der Behandlung der Schicksale Quellensätze gelegentlich mitherangezogen werden können. Im übrigen ist die Anordnung des Stoffes genau wie in den Blumeschen Büchern. Die „Zustände" sind in einer ganz kurzen Zusammenfassung den Quellensätzen vorangeschickt, damit sie als Richtschnur für die Benutzung der letzteren dienen. Die Hauptsache ist doch immer, daß die Schüler einen Teil der Quellensätze selber verarbeiten, damit sie in eigener Arbeit unser Volksleben verstehen lernen. Wer einmal ernstlich und gründlich diesem geschichtlichen Werdegänge nachgegangen ist, wird nicht so leicht von dieser fruchtbaren und anregenden Blumeschen Methode abgehen. Die Blumeschen „Quellensätze" haben ja auch in den weitesten Kreisen die günstigste Beurteilung gefunden. Der Vorwurf, der von einer Seite gegen dieselben erhoben ist, daß die oft sehr kurzen Sätze des Zusammenhanges entbehrten, ist mir, der ich die Bücher lange gebraucht habe, noch gebrauche und sie auch die Schüler gebrauchen lasse, als ein durchaus unberechtigter immer mehr zur Erkenntnis gekommen. Die zu einem Thema, beispielsweise über den „Reichstag" zusammengestellten Quellensätze stehen innerlich durch das Hauptthema „Reichstag" im engsten Zusammenhange; die Frage über die Teilnehmer am Reichstage, über den Termin, den Ort, die Beschlußfassung, Zuständigkeit, Kosten des Reichstages und andere derartige am Rande stehende Unterthemen bilden ebenfalls ein innerliches Band um die betreffenden Quellensätze. Dazu ist das Jahr, dem der einzelne Quellensatz angehört, dem Satze vorgedruckt, sodaß der Schüler angeleitet wird, die Sätze untereinander zu vergleichen und selber zu suchen, ob denn in einem bestimmten Zeitraum die Verhältnisse dieselben geblieben sind, oder ob sie sich verändert haben. Und wo der Zusammenhang wirklich einmal schwerer erkennbar sein sollte, da hilft noch die Heraushebung der Sache, auf die es

2. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 117

1904 - Cöthen : Schulze
— 117 — Zukunft in diesen Einzelstaaten eine Hilfe gegen Preußen zu habend) — Der Verbannte von Elba empfing von den Vorgängen in Wien geheime Kunde; auch wußte er, daß das Bourbonenregimentrne0e(i8i5). in Frankreich doch keinen rechten Boden wieder finden würde. Da beschloß er, noch einmal den Kampf um die Krone zu wagen. In Südfrankreich stieg er mit seinen getreuen Gardisten ans Land. Das Heer fiel ihm zu. Ludwig Xviii. flüchtete. Napoleon hielt seinen Einzug in Paris (20. März). Er gab den Franzosen eine freie Verfassung und versprach den Mächten, ein friedliches Regiment zu führen. Doch seine Ankunst einigte sofort die Völker. Er wurde geächtet. Die auf dem Rückzüge befindlichen Truppen bekamen den Befehl zur Umkehr. Während die Südarmee im Elsaß wesentlich in einen Festungskrieg verwickelt wurde, fiel die Entscheidung in Belgien. Hier standen Blücher und der Engländer Wellington, der erstere auf Namur, der zweite auf Brüssel und Antwerpen sich stützend. Napoleon trat auf belgisches Gebiet über. Am 16. Juni ließ er durch Ney bei Quatrebras das Heer Wellingtons angreifen, während er selber bei Ligny Blücher zurückdrängte, der vergeblich auf Wellingtons versprochene Hilfe hoffte. Blücher stürzte vom Pferde, mit Mühe entkam er der Gefangenschaft. Gneisenan (anstelle des verwundeten Blücher) beschloß, statt nach Osten, in welcher Richtung Napoleon die Preußen verfolgen ließ, nach Norden zu marschieren, um im nötigen Augenblicke dem Engländer beistehen zu können. Wellington, der sich bei Quatrebras behauptet hatte, nahm am 18. Juni die ihm von Napoleon angebotene Schlacht an, da Blücher ihm Unterstützung zugesagt hatte. Von Waterloo aus leitete der englische Feldherr die Schlacht, Napoleon von Belle Alliance aus. Nur das Eingreifen Blüchers konnte die Schlacht entscheiden. Und Blücher hielt Wort. Trotz der aufgeweichten Wege erschien er um 4 Uhr auf dem Schlachtfelde und warf den Feind zurück. Die fliehenden Franzosen wurden von Gneisenau nachdrücklich verfolgt, die ganze Armee zersprengt. Wieder hielten die Verbündeten ihren Einzug in Paris. Dieses Mal mußte sich Frankreich die Grenzen von 1790 gefallen lassen, Landau und das Saarbecken an Bayern i) Die genauere Darstellung der Verfassung des Deutschen Bundes wird in Abteilung 2 bei der Entwickelung des staatlichen Lebens gegeben. — Vergl. z. B. Sz. 333b, 345a, 338, 344, 383, 404b, 398a. —

3. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 130

1904 - Cöthen : Schulze
— 130 — ihre Selbständigkeit gewährleistet; auch sollten sie auf ewig ungeteilt bleiben. Im 17. Jahrhundert war dann im sogenannten „Königsgesetz" (1665) für den Fall des Aussterbens der männlichen Linie in Dänemark die weibliche Nachfolge bestimmt worden; und nach dem nordischen Kriege (1720) war auch Schleswig diesem „Königsgesetz" unterstellt, mit Verletzung der 1460 den beiden Elbherzogtümern gegebenen Versprechungen. Christian Viii. von Dänemark hatte nur einen kinderlosen Sohn, Friedrich Vii. Im Jahre 1846 forderte Christian Viii. in dem „offenen Briefe" für den Fall des Aussterbens der männnlichen Linie das Zusammenbleiben der Herzogtümer mit Dänemark auch unter der Regierung der weiblichen, Glücksburger Linie. Die Schleswig-Holsteiner protestierten dagegen, auf ihre alten 1460 gegebenen Gerechtsame sich berufend. Sie hofften, nach dem Erlöschen der männlichen Linie unter die Regierung der Augustenburger zu kommen. Januar 1848 starb Christian Viii. Friedrich Vii. forderte im März die Einverleibung Schleswigs. Da bildete sich in dem Herzogtum eine provisorische Regierung. Im Aufträge des Bundestages unterstützte ein preußisches Heer unter Wrangel den Freiheilskampf der Elbherzogtümer. Die Dänen wichen zurück. Doch das Ausland nahm Partei für die Dänen, und nun schloß Friedrich Wilhelm Iv. den Waffenstillstand von Malmö (August 48) auf sieben Monate. Es wurde eine vorläufige dänisch-preußische Regierung in den Herzogtümern eingesetzt. Als im September auch die Nationalversammlung in Frankfurt den anfangs von ihr nicht gebilligten Waffenstillstand annahm, kam es in Frankfurt zum Aufstande; preußische und österreichische Truppen mußten denselben mit Gewalt niederwerfen (18. Sept.); auch zwei Abgeordnete, Fürst Lichnowsky und General von Auerswald, zählten zu den Opfern. — Ende März 1849 siegten in der Nationalversammlung die „Kleindeutschen" über die ^Groß-deutschen", indem der König von Preußen zum erblichen Kaiser der Deutschen (ohne Österreich) erwählt wurde; die Großdeutschen hatten den Kaiser von Österreich zum Bundeshaupt erheben wollen. Der Beschluß wurde Friedrich Wilhelm Iv. von einer von dem Abgeordneten Simson geführten Deputation feierlich mitgeteilt. Der König schlug die Kaiserkrone aus (April 49), da sie ihm nicht von den deutschen Fürsten angeboten würde und da ihm

4. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. VII

1904 - Cöthen : Schulze
(Vorwort. Seit einer Reihe von Jahren erteile ich im hiesigen Lehrerseminar den Geschichtsunterricht nach Blumes „Quellensätzen zur Geschichte unseres Volkes". Ich habe in dieser Zeit diese wertvollen Bücher schätzen gelernt und nur immer bedauert, daß dieselben nur bis zur Reformation reichen. Der Aufforderung des Herrn Seminardirektor Prof. Blume, sein dreibändiges Werk zu vollenden, kam ich gern nach, wenn ich mir auch nicht die Schwierigkeiten verhehlte. Der vorliegende vierte Band umfaßt die Schicksale und Quellensätze zu den staatlichen Huständeu-unseres Volkes von der Reformation bis heute. Der fünfte und letzte Band soll Quellensätze zum gesellschaftlichen, geistigen, religiösen und wirtschaftlichen Leben unseres Volkes in dem gleichen Zeitraume enthalten. Daß ein solcher erster Versuch, an der Hand kurzer Quellensätze die gesamten staatlichen Zustände unseres Volkes in den letzten vier Jahrhunderten zur Darstellung zu bringen und die Spuren der Vergangenheit in der Gegenwart aufzuspüren, nicht ohne Irrtümer möglich ist, darüber bür ich mir von vornherein klar; ich will schon zufrieden sein, wenn meine Arbeit hinter der, die sie fortsetzen soll, nicht gar zu sehr zurücksteht. Die „Schicksale" sind absichtlich in gedrängter Kürze gegeben; den wichtigsten Teil des Buches bilden die „Quellensätze". Auf

5. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 245

1904 - Cöthen : Schulze
— 245 — haben bisweilen für sich selbst den Untergang erreicht; in ihren Erwartungen sind sie stets getäuscht worden, und nur Beschwerungen sind für sie selbst und andere der Gewinn gewesen. Auch die Kaiser, welche mit List zu Werke gegangen sind, haben nicht viel ausgerichtet; da die Gegenpartei immer Mittel und Wege fand, jene Unternehmungen zunichte zu machen; und was etwa verloren ging (den Fürsten), wurde auf einem anderen Wege wieder gewonnen. Es ist allgemein bekannt, wie unglücklich im vorigen Jahrhundert Karls V. Versuche ausgefallen sind, ebenso wie die Unternehmungen Ferdinands Ii. in unserem Jahrhundert. Pufendorf, a. a. O., Cap. Iii, V. 8f. (Um 1700.) Ob die Wahlkapitulationen bewirken, daß die Reichsverfassung eine (aus verschiedenen Verfassungen, aus einer Monarchie und Aristokratie) gemischte ist? Wir behaupten es. Denn wodurch bewirkt wird, daß die Träger der bestehenden Staatshoheit verschiedene Personen sind (diversa et mixta), das macht die Staatsform zu einer gemischten. Nun haben aber die Wahlkapitulationen zur Folge, daß die Träger der bestehenden Staatshoheit verschiedene Personen sind; also machen sie die Verfassung oder die Form des Staates selbst zu einer gemischten. Denn die Staatssormen nennt man nach den Trägem der bestehenden Gewalt; daß aber letztere in unserem Staate verschiedene seien, geht am klarsten aus dem achten Artikel des (Westfälischen) Friedens hervor1), der wie auch andere Grundgesetze in den Kapitulationen bestätigt wird. Pfeffinger-Vitr. Tom. I, S. 866, § 6. 9 a. (1806. 1. August. Der französische Gesandte erklärt zur Begründung des Rheinbundes auf dem Reichstage zu Regensburg:) Seit langer Zeit haben die aufeinanderfolgenden Veränderungen . . . bewirkt, daß die deutsche Verfassung nur noch ein Schatten ihrer selbst ist. Die Zeit hatte alle ursprünglichen großen und starken Beziehungen zwischen den verschiedenen Gliedern des Bundes, zwischen jedem einzelnen von ihnen und dem Ganzen, dessen Teile sie ausmachten, verändert. . . . Alles bezeugte eine so starke Schwächung, daß das föderative Band niemandem mehr Bürgschaft S. unten Sz. 107b.

6. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. uncounted

1904 - Cöthen : Schulze
Verlag von Otto Schulze in Cöthen. Grrellensahe Zur Geschichte unseres Volkes von K. Wlume. 3 Bände, zusammen 90 Bogen. Groß Oktav. Wreis: 18,50 Mcr^k. Erster Band: Urzeit, mcrowingiscbe Zelt. Karolingische Zeit. 1883. Preis: 5,50 Mk. Zweiter Band: Uon der Zeit Konrad I. bis zum Ende des Zwiscbenrclcbes. lsse. Preis: 6,50 Mk. Dritter Band: uon der Zeit Rudolfs von fiabsburg bis zum Schlüsse des Mittelalters, isb. Preis: e,r»o Mk. Das obige Werk umfaßt eine Sammlung von Quellensätzen zur deutschen Geschichte von der Urzeit an bis zum Schlüsse des Mittel-alters. Angeschlossen ist eine Zusammenfassung des iit diesen Sätzen Enthaltenen, welche dem, der das Werk zum Studium benutzt, den Weg richten sott, damit er das Wichtige sehe und über dem Unwichtigen, das sich ja nicht überall aus den Sätzen ausscheiden ließ, nicht irre gehe; auch ist eine Übersicht der politischen Geschichte, der Lebensschick sale des Volkes, des mehr äußeren Geschehen, der Wanderungen, Kriege it. dgl. in möglichster Kürze vorangestellt. Die Hauptsache aber sind die sachlich geordneten Qellensätze — es sind 3240 —, die alle Gestaltungskreise beleuchten, in welchen das Volksleben zur Darstellung gelangt: das staatliche, gesellschaftliche, religiöse, geistige und wirtschaftliche Leben. Die in den einzelnen Abschnitten befolgte Gliederung gestaltet den reichen Stoff sehr übersichtlich; der sachliche Zusammen-hang der Quellensätze ist so stark, daß sie vielfach als wohlabgerundete kulturgeschichtliche Bilder gelten dürfen. 'l-anl Dünnhaupt. Cöthen (Anh.)

7. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 443

1904 - Cöthen : Schulze
— 443 — Versammlung, noch in Pleno ein Beschluß durch Stimmenmehrheit gefaßt werden. (Vgl. oben Sz. 101b.) — Deutsche Bundes-Akte, Art. Iv—vh. 339. (3. Nov. 1817.) Das Präsidium (des Bundestages) trügt vor: Die Erfahrung der vorgängigen Sitzungen und die Natur der jetzt. . zur Berathung kommenden. . Gegenstände hat die Kaiserl. Österreichische Gesandtschaft von den Vorzügen überzeugt, daß den eigentlichen Sitzungen durch vertrauliche Besprechungen, so wie auch durch kommissionelle Verhandlungen vorgearbeitet werde . . . (Es wird in diesem Sinne Beschluß gefaßt.) von Meyer, a. a. £>., S. 88. 340. (14. Nov. 1816. Aus der vorläufigen Geschäftsordnung der deutschen Bundesversammlung, sub Ii:) Sobald ein zur Berathung kommender Gegenstand hinreichend erörtert worden, wird von der Versammlung der Beschluß gefaßt, daß derselbe zur Abstimmung reif sey, und die Zeit festgesetzt, wo solche Abstimmung vorzunehmen ist. Bedarf es zum Zwecke derselben der Einholung einer Instruction, so wird dafür zugleich die Frist bestimmt, welche in der Regel einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen nicht übersteigen darf. Ebenda, S. 42. 341. (3. Sept. 1835.) Auf die vom Präsidio (des Bundestages) gemachte Bemerkung, daß es zur Vermeidung der Nachtheile, welche aus einer allzulangen Verschiebung der Beschlußfassung über die jährlichen Festungsbudgets entstehen können, wünschenswerth sei, zur Abgabe der Abstimmungen über die von dem Bundestags-Ausschusse gemachten dießsallsigen Anträge einen bestimmten Termin festzusetzen, nach dessen Verlauf die nicht abgegebenen Abstimmungen als beipflichtend anzusehen und hiernach die Beschlüsse sofort zu ziehen seyn würden, wurde (in diesem Sinne) beschlossen . . . Ebenda, S. 504. 342. (5. Juli 1832.) Es wurde vom Präsidio (des Bundestages) der Entwurf (eines) Beschlusses verlesen, nach vorheriger Umfrage von sämmtlichen Gesandtschaften als den Abstimmungen der Mehrheit vollkommen entsprechend erkannt, und sonach beschlossen . . . Ebenda S. 414. 343. (1. Juli 1824). Das Präsidium (des Bundestages)-) Öffentlich-bemerkt: Die bisherige Übung, die gesammten Verhandlungen des Un Deutschen Bundestags, wenige Ausnahmen abgerechnet, der

8. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 506

1904 - Cöthen : Schulze
— 506 — Hecrc--gliederung und Waffengattungen. *) Hccres-stärke. nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Verhältnisse, die ersten Ansprüche auf die Osfizierstellen haben sollen. 467 a. (12. April 1821). Abschnitt I, § 1: Die Kriegsmacht des Bundes ist aus den Kontingenten aller Bundesstaaten zusammengesetzt. Das gewöhnliche Kontingent eines jeden Bundesstaates beträgt den hundertsten Theil seiner Bevölkerung . . . von Meyer, a. a. O. Th. 2, S. 208. 467 b. [In der Matrikel des Deutschen Bundes vom Jahre 1818, 1819, 1827 und 1831 wird die Gesamtseelenzahl der deutschen Bundesstaaten auf 30,166,437 angegeben; vgl. v, Meyer, a. a. 0. Th. 2, ©. 390. — Auch die Matrikel vom Jahre 1842 zeigt fast dieselben Zahlenangaben; vgl. von Loen, a. a. O. S. 39. — In dem letztgenannten Buche S. 48 wird mit Zugrundelegung von Bundesbeschlüssen vom 4. Januar 1855 und der Matrikel von 1842, wonach jeder Bundesstaat lv6% dieser Matrikel im Hauptkontingent, Vb % Reserve- und y6 % im Ersatzkontingent zu stellen hat, der Gesamtbestand des Bundesheeres im Haupt- und Reservekontingent auf 452,475 Mann, im Ersatzkontingent auf 50,277 Mann angegeben. — Preußen stellte zu dem Bundesheere, das im ganzen aus 10 Armeekorps bestand, drei Korps, im Haupt- und Reserve- und Ersatzkontingent zusammen 133769 Mann, vgl. Loen, a. a. O., S. 58; während es in Wirklichkeit über eine Feldarmee (einschließlich der Landwehr) von 300000 Mann verfügte, die es durch Reserve-Regimenter und Landwehr um 40—50000 Mann vermehren konnte. Vgl. R. de V Homme de Courbiere, Geschichte der Brandenburgisch-Preuß. Heeres-Verfassung (1852), Vorwort, S. Vii.] 468a. (17. April 1867.) Art. 60. Die Friedens-Präsenzstärke des Bundesheeres wird bis zum 31. Dezember 1871 auf ein Prozent der Bevölkerung von 1867 normiert und wird pro rata derselben von den einzelnen Bundesstaaten gestellt. Für die spätere Zeit wird die Friedens-Präsenzstärke des Heeres im Wege der Bundesgesetzgebung festgestellt. Verf. d. Norddeutschen Bundes, Art. 60. 468b. (2. Mai 1874. Aus dem Reichsmilitärgesetz, Abschnitt I, § 1:) Die Friedenspräsenzstärke des Heeres an Unteroffizieren und Mannschaften beträgt für die Zeit vom 1. Januar 1875 bis

9. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 532

1904 - Cöthen : Schulze
— 532 — Militär- bildungs- wesen. Ldricgs- morine. Allgemeinen diejenigen Etats-Ansätze nach Verhältnis zur Richtschnur dienen, welche für das übrige Bundesheer in den einzelnen Titeln ausgeworfen sind. Bayr. Bundesvertrag Iii, § 5. 520c. Württemb. Militärkonvention (1870) Art. 12: vgl. Sz. 402 c. 521. (12. März 1873. Aus der Thronrede zur Eröffnung des Deutschen Reichstags:) Die Leistungen, welche vom Lande im Falle eines Krieges zu fordern, und die Grundsätze, nach welchen diese Leistungen zu vergüten sind, werden ebenfalls, unter Beachtung der im letzten Kriege gemachten Erfahrungen, neu und gleichmäßig zu ordnen sein. Bismarcks Reden, Bd. 6, S. 4. [Nb. Das diesbezügliche Gesetz kam am 13. Juni 1873 zustande; es umfaßt folgende Abschnitte: I. Kriegsleistungen der Gemeinden. Ii. Landlieferungen. Iii. Gemeinschaftliche Bestimmungen. Iv. Besond. Bestimmungen bezüglich der Beschaffung von Schiffen und Fahrzeugen. V. Besond. Bestimmungen bezüglich Beschaffung der Mobilmachungspferde. Vi. Besond. Bestimmungen hinsichtlich der Eisenbahnen. Vii. Schlußbestimmungen. Siehe Reichs-Gesetzblatt 1873, S. 129—137.]. 522. Vgl. oben Sz. 402 c. 523a. (1. 6. 1865. Aus einer Rede Bismarcks im preußischen Landtage:) Es hat wohl keine Frage die öffentliche Meinung in Deutschland in den letzten 20 Jahren so einstimmig interessirt, wie gerade die Flottenfrage. Wir haben gesehen, daß die Vereine, die Presse, die Landtage ihren Sympathien Ausdruck gaben, diese Sympathien haben sich in Sammlung von verhältnißmäßig recht bedeutenden Beträgen bethätigt. ... Es waren besonders die liberalen Parteien, die dabei thätig waren. ... Ich hatte nicht geglaubt, daß der maritime Ehrgeiz der preußischen liberalen Partei insoweit reducirt sei, wie ich aus dem Munde des Herrn Vorredners (Löwe-Bochum) gehört habe, und daß wir in dem Maße der Unterstützung der übrigen deutschen Staaten bedürften, um nur mit ihrer Hilfe unseren eigenen Handel schützen zu können. . . Ich glaubte, wir würden nicht genug gefordert haben. Sie würden das Bedürfniß haben, noch bestimmter und schneller die maritimen Unternehmungen zu fördern, ich war nicht darauf gefaßt, in dem Bericht der Kommission (des Abgeordnetenhauses, welche sich mit einer von der preußischen Regierung geforderten Anleihe für maritime Zwecke i

10. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 485

1904 - Cöthen : Schulze
— 485 — Mitglieder gekannt habe, mit schärferer Anstrengung des eignen Urtheils und größerer Regsamkeit des Gewissens geführt worden sind, als die Ministerberathungen, die ich mehr als vierzig Jahre lang zu beobachten in der Lage gewesen bin. . . Ich kann nur bedauern, daß die Mitwirkung weitrer Kreise zur Vorbereitung der Gesetze, wie sie im Staatsrath und im Volkswirthschaftsrath gegeben war, gegenüber ministerieller oder monarchischer Ungeduld nicht hinreichend hat zur Geltung gebracht werden können. . . . Das Zurückdrängen des Staatsraths und ähnlicher Be-rathungskörper schreibe ich hauptsächlich der Eifersucht zu, mit der diese unzünftigen Rathgeber in öffentlichen Angelegenheiten von den zünftigen Räthen und von den Parlamenten betrachtet werden. . . Die ersten Staatsrathssitzungen, denen ich nach seiner Wiedereinberufung 1884 unter dem Vorsitz des Kronprinzen Friedrich Wilhelm beiwohnte, machten nicht nur mir, sondern, wie ich glaube, allen Teilnehmern einen geschäftlich günstigen Eindruck. . . Bismarck, Ged. und Erinng. (1898) Bd. 2, S. 271sf. 425. (30. April 1815. Verbesserte Einrichtung der Provinzialbehörden:) . . Bei der definitiven Besitznahme der mit Unserer Monarchie vereinigten Provinzen sind Wir (Friedrich Wilhelm Iii.) zugleich darauf bedacht gewesen, den Provinzial-Behörden in dem ganzen Umfange Unserer Staaten eine vereinfachte und verbesserte Einrichtung zu geben, ihre Verwaltungsbezirke zweckmäßig einzuteilen und in dem Geschäftsbetriebe selbst mit der kollegialischen Form . . alle Vorteile der freien Benutzung des persönlichen Talents und eines wirksamen Vertrauens zu verbinden. Wir haben dabei alle älteren, durch Erfahrung bewährt gefundenen Einrichtungen bestehen lassen ... § 1. l. Der preußische Staat w>rd in zehn Provinzen geteilt; . . 3. jede Provinz wird in zwei oder mehr Regierungsbezirke geteilt, deren überhaupt 25 sein werden ... § 2. In jeder Provinz wird ein Ober-Präsident die Verwaltung derjenigen allgemeinen Landesange-tcgenheiten führen, welche zweckgemäßer der Ausführung einer Behörde anvertraut werden, deren Wirksamkeit nicht auf einen einzelnen Regierungsbezirk beschränkt ist. . . . § 5. In jedem Regierungsbezirk besteht der Regel nach ein Ober-Landesgericht für die Verwaltung der Justiz und eine Regierung für die Landes-Polizei und für die Finanz-Angelegenheiten. . . § 9. Die b) Mittelbehörden.
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